Informationen für Klient:innen

Ich orientiere mich bei meinen allgemeinen Geschäftsbedingungen an der gesetzlichen Lage in Österreich, sowie an internationalen Standards.

Da in der psychotherapeutischen Beziehung ein besonderes Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis entsteht, möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich mich selbstverständlich den ethischen Richtlinien des Berufskodex für PsychotherapeutInnen verpflichtet fühle. Sie haben das Recht auf eine sorgfältige Abklärung des Problems, mit dem Sie zu mir kommen. Falls eine Konsultation anderer Spezialisten des Gesundheitswesens notwenig erscheint, bin ich verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen.

Psychotherapie kann nur aufgrund Ihrer Freiwilligkeit geschehen. Ohne Ihre Einwilligung darf ich Sie nicht behandeln. Alles was Sie hier sagen oder tun werden, bleibt unter uns. Ich bin diesbezüglich an absolute Verschwiegenheit gebunden, auch gegenüber Behörden, Ärzten/Ärztinnen, Angehörigen, usw. Für KlientInnen die in Gruppenpsychotherapie sind gilt die Verschwiegenheitsregel. Sämtliche Inhalte sind vertraulich zu behandeln und nicht außerhalb der Gruppe zu besprechen.

Das Honorar für eine 50minütige Psychotherapie-Einheit beträgt: € 105,-, für eine 100minütige Doppel-Einheit € 210,- und für eine 90minütige Gruppen-Einheit: € 40,-. Paartherapie kostet für eine 90minütige Einheit € 210,- mit meinem Kollegen gemeinsam € 340,-. Sie erhalten am Monatsende eine Honorarnote über alle Einheiten, die von Ihnen auf folgendes Konto einzuzahlen ist: Claudia Weidinger, IBAN. AT45 3258 5001 0420 9656, BIC. RLNWATWWOBG

Bei Einzel-Psychotherapie ist eine Teil-Refundierung  über die Krankenkasse bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung nach ICD-10 (Internationale Klassifikation von Störungen) möglich. Die Diagnose nach ICD-10 wird von von mir im Laufe der ersten Sitzungen erhoben und mit Ihnen besprochen.
Die derzeitigen Zuschüsse pro Sitzung sind:
Österr. Gesundheitskassen € 33,70
SVS  bzw.  SVB € 45,-
BVAEB € 46,60
KFA € 37,00

Im ersten Schritt benötigen Sie eine Bestätigung vom Arzt (Allgemeinmediziner:in oder Psychiater:in). Die Ärzte haben normalerweise eine eigene Vorlage, Sie können aber auch hier ein allgemeines Formular herunterladen und dieses verwenden. Bringen Sie die Bestätigung dann vom Arzt ausgefüllt bis zur 2. Stunde mit, damit wir ab der ersten Stunde einen Kostenzuschuss beantragen können.

Damit ein psychotherapeutischer Prozess in Gang kommt, ist ein regelmäßiger Kontakt notwendig. Bitte sagen Sie eine vereinbarte Therapiestunde, falls Sie diese nicht einhalten können so rasch als möglich ab. Spätestens 48 Stunden vorher (Im Krankheitsfall ehest möglich). Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, muss ich Ihnen das Honorar verrechnen, da ich über diese Stunde nicht mehr anderweitig verfügen kann. Urlaubsregelungen werden wir rechtzeitig besprechen.

Ich bin verpflichtet Aufzeichnungen zu führen, die allgemeiner Natur sind (z.B. Beginn und Ende der Psychotherapie, Empfehlungen bezüglich Konsultation anderer Spezialisten des Gesundheitswesens  u. ä.). In diese allgemeinen Aufzeichnungen dürfen Sie jederzeit Einsicht nehmen.

Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und falls Sie noch weitere Fragen haben, beantworte ich sie gerne.